Achtung Rauchmelderpflicht – jetzt nachrüsten
Brandschutzklassen nach DIN 4102
Brandschutzklasse A – ist nicht brennbar
Materialien wie: Beton, Mauerwerk, Böden (Sand, Kies etc.) Zemente, Mörtel, Steinzeug, Baukeramik, Glas, Schaumglas, Massive Gipsbauteile (Gipsdielen), Gusseisen, Stahl, Aluminium
Brandschutzklasse A1
Zählt zu den Stoffen die nicht brennbar sind. Sie besitzen keine organischen Bestandteile und brennbaren Bestandteile. Hierzu gehören Materialien wie Mineralfaserbauteile und Glaswolle.
Brandschutzklasse A2
Eigenschaft ist nicht brennbar mit brennbaren organischen Bestandteilen, brennbare Bestandteile können enthalten sein.
Zu dieser Kategorie gehören Materialien wie Gipskartonplatten (mit geschlossener Oberfläche), Styroporbeton und Mineralwolle.
Brandschutzklasse B – brennbar.
Brandschutzklasse B1
Gehören zu den Stoffen die schwerentflammbar sind. Materialien wie: Brandschutzbehandelte Holzwerkstoffe, Hartschaumkunststoffe zählen hierzu. Ein Brand muss sich selbst nach dem entfernen einer Brandquelle erlöschen.
Brandschutzklasse B2
Zur Brandschutzklasse B2 gehören normalentflammbare Stoffe. Werkstoffe wie Holzbauteile und Holzwerkstoffe mit einer Dicke > 2mm.
Brandschutzklasse B3
Zählen zur Kategorie leichtentflammbar. Es dürfen keine Holzbauteile und Holzwerkstoffe mit einer Dicke < 2mm, enthalten. Ebenso dürfen keine Pappen, Stroh oder Papiere verwendet werden.
Brandklasse C:
Brände von Gasen z.B. Methan, Propan, Wasserstoff, Acetylen, Erdgas, Stadtgas
Brandklasse D:
Brände von Metallen z.B. Aluminium, Magnesium, Lithium, Natrium, Kalium und deren Legierungen
Brandschutzklasse M1
„Schwer entflammbar. Diese häufig angeführte französische Norm entspricht ungefähr der deutschen Norm. DIN 4102 + B1
Holz ist in Dicken >= 12mm ein brennbarer Baustoff der Klassifikation B2 normal entflammbar. Holzoberflächen erreichen die in der Bauordnung geforderte Klassifikation B1 schwer entflammbar DIN 4102 Teil 1 nur mit einer besonderen Brandschutzausrüstung.