Achtung Rauchmelderpflicht – jetzt nachrüsten

Brandschutz 01

Brandschutzklassen nach DIN 4102

Brandschutzklasse A – ist nicht brennbar

Materialien wie: Beton, Mauerwerk, Böden (Sand, Kies etc.) Zemente, Mörtel, Steinzeug, Baukeramik, Glas, Schaumglas, Massive Gipsbauteile (Gipsdielen), Gusseisen, Stahl, Aluminium

Brandschutzklasse A1

Zählt zu den Stoffen die nicht brennbar sind. Sie besitzen keine organischen Bestandteile und brennbaren Bestandteile. Hierzu gehören Materialien wie Mineralfaserbauteile und Glaswolle.

Brandschutzklasse A2

Eigenschaft ist nicht brennbar mit brennbaren organischen Bestandteilen, brennbare Bestandteile können enthalten sein.
Zu dieser Kategorie gehören Materialien wie Gipskartonplatten
(mit geschlossener Oberfläche), Styroporbeton und Mineralwolle.

Brandschutzklasse B – brennbar.

Brandschutzklasse B1

Gehören zu den Stoffen die schwerentflammbar sind. Materialien wie: Brandschutzbehandelte Holzwerkstoffe, Hartschaumkunststoffe zählen hierzu. Ein Brand muss sich selbst nach dem entfernen einer Brandquelle erlöschen.

Brandschutzklasse B2

Zur Brandschutzklasse B2 gehören normalentflammbare Stoffe. Werkstoffe wie Holzbauteile und Holzwerkstoffe mit einer Dicke > 2mm.

Brandschutzklasse B3

Zählen zur Kategorie leichtentflammbar. Es dürfen keine Holzbauteile und Holzwerkstoffe mit einer Dicke < 2mm, enthalten. Ebenso dürfen keine Pappen, Stroh oder Papiere verwendet werden.

Brandklasse C:
Brände von Gasen z.B. Methan, Propan, Wasserstoff, Acetylen, Erdgas, Stadtgas

Brandklasse D:
Brände von Metallen z.B. Aluminium, Magnesium, Lithium, Natrium, Kalium und deren Legierungen

Brandschutzklasse M1

„Schwer entflammbar. Diese häufig angeführte französische Norm entspricht ungefähr der deutschen Norm. DIN 4102 + B1

Holz ist in Dicken >= 12mm ein brennbarer Baustoff der Klassifikation B2 normal entflammbar. Holzoberflächen erreichen die in der Bauordnung geforderte Klassifikation B1 schwer entflammbar DIN 4102 Teil 1 nur mit einer besonderen Brandschutzausrüstung.